In der Schweiz gibt es kein einheitliches Gehalt für privates Hauspersonal. Die Vergütung hängt von der Position, dem Kanton, der Erfahrung, den Arbeitszeiten, den Sprachkenntnissen, den Reisetätigkeiten, der Wohnsituation (im oder außerhalb des Haushalts) und dem Verantwortungsbereich ab. Für Haushalte mit sehr hohem Nettovermögen (UHNW) können die marktüblichen Vergütungspakete deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen, da diese Positionen oft Spezialkenntnisse und ein hohes Maß an Flexibilität erfordern.
Beginnen Sie mit dem rechtlichen Rahmen
In der Schweiz gibt es keinen einheitlichen kantonalen Mindestlohn, der in allen Kantonen gleich gilt. Auch für die Beschäftigung von Hausangestellten gelten spezifische Arbeitsregeln und Standardverträge.
Genf beispielsweise hat einen kantonalen Mindestlohn. Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der offizielle Genfer Mindestlohn CHF 24.59 brutto pro Stunde. Arbeitgeber sollten sich stets über die für den jeweiligen Kanton und das Beschäftigungsverhältnis geltenden Regelungen informieren, anstatt sich auf einen allgemeinen nationalen Wert zu verlassen. Siehe die offiziellen Genfer Richtlinien.
Gesetzliche Mindestlöhne stellen eine Untergrenze dar, sind aber keine Richtlinie für die Vergütung erfahrener Fachkräfte im privaten Dienstleistungsbereich.
Was bestimmt die Gehälter in Privathaushalten?
Dieselbe Berufsbezeichnung kann sehr unterschiedliche Aufgaben beschreiben. Eine Haushälterin mit geregelten Arbeitszeiten an Wochentagen in einem Haushalt ist nicht direkt vergleichbar mit einer Haushälterin, die beruflich viel reist und mehrere internationale Objekte betreut.
Die Vergütung wird typischerweise beeinflusst durch:
- Berufserfahrung und Erfahrung in Privathaushalten;
- Standort und Lebenshaltungskosten;
- Wohnen im Haushalt oder außerhalb;
- Wochenstunden und Wochenendarbeit;
- Schicht- oder Saisonarbeit;
- Auslandsreisen;
- Sprachkenntnisse;
- Führerschein oder Fachkenntnisse;
- Führungsverantwortung;
- Kinderbetreuung oder entsprechende Qualifikationen;
- Diskretion und Erfahrung im Umgang mit vermögenden Privatkunden.
Denken Sie an das Gesamtpaket, nicht nur an das Gehalt.
Ein attraktives Angebot kann Unterkunft, Verpflegung während der Arbeitszeit, Reisekosten, Kranken- oder Versicherungsleistungen, Boni, Rentenbeiträge, Überstundenvergütung und zusätzlichen Urlaub umfassen. Arbeitgeber sollten diese Punkte klar definieren, bevor sie ein Angebot unterbreiten.
Bei Stellen mit Wohnmöglichkeit im Haushalt sollte die Unterkunft genau beschrieben werden. Bei Positionen mit Reisetätigkeit sollten Kandidaten wissen, wie Reisetage, Ruhezeiten und Spesen gehandhabt werden.
Für Führungspositionen gelten andere Maßstäbe.
Hausverwalter, Gutsverwalter, Stabschefs und hochqualifizierte Privatköche lassen sich nicht sinnvoll mit den Gehältern allgemeiner Angestellter im Privatsektor vergleichen. Ihre Vergütung spiegelt Führungsqualitäten, Budgets, Fachkompetenz, internationale Mobilität und das ihnen entgegengebrachte Vertrauen wider.
Für diese Positionen ist eine maßgeschneiderte Marktanalyse sinnvoller als eine allgemeine Gehaltstabelle.
Vermeiden Sie es, die Vergütung festzulegen, bevor Sie die Stelle definiert haben.
Eines der häufigsten Probleme bei der Personalsuche ist die Festlegung eines Gehalts vor dem Versuch, eine breite Liste von Aufgaben hineinzupressen. Besser ist es, den tatsächlichen Aufgabenbereich, die Arbeitszeiten und das erforderliche Qualifikationsniveau des Kandidaten zu definieren und anschließend ein Vergütungspaket zu entwickeln, das die passenden Kandidaten anzieht und langfristig bindet.
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